Aktuell schlägt das Gerichtsverfahren am Bundesgerichtshof im Fall Flixbus hohe Wellen. Hierbei verhandelt seit einiger Zeit der BGH die Klage gegen Flixbus, welche bei Bezahlungen via PayPal und Sofortüberweisungen Gebühren erhoben hat. Stand heute gibt es jedoch noch kein finales Urteil. Doch worum geht es in diesem Fall überhaupt im Detail? Dürfen Unternehmen Gebühren via PayPal und Co. bei den Kunden erheben? Sicher ist jedoch, dass seit 2018 gesetzlich festgelegt ist, dass Entgelte beim Bezahlen via Banktransfer, Kreditkarte oder Lastschrift verboten sind. Ergo dürfen Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren erheben. Ebenso kann man eine Überweisung zurückbuchen, wenn man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen will. Doch gelten diese Beschlüsse auch für Zahlungen via PayPal? Schließlich ist diese Art der Transaktion noch relativ jung im Vergleich zum Rest und müsste somit geprüft werden. Mit dieser scheinbaren Grauzone sieht sich aktuell der Bundesgerichtshof konfrontiert.

Extra-Gebühren bei PayPal erhoben

Ein Urteil im Fall der Wettbewerbszentrale gegen das bekannte Bus-Unternehmen Flixbus bezüglich der erhobenen Gebühren bei online Transaktionen wie zum Beispiel PayPal und Sofortüberweisung wird es voraussichtlich erst im neuen Jahr geben. Dass der Fall sich komplexer gestalten würde als zunächst angenommen wurde bereits früh bei den Verhandlungen klar. So gab der Bundesgerichtshof in Persona Thomas Koch vorläufig bekannt, dass online Plattformen wie das Unternehmen Flixbus eins darstellt, die Möglichkeiten haben, Gebühren zu berechnen. In dem Fall der PayPal Gebühren oder der anfallenden Gebühren via Sofortüberweisung, dürfe das Unternehmen somit Kosten für diese zusätzlichen Zahlungsmethoden dem Kunden in Rechnung stellen beziehungsweise diese auf diesen abwälzen.

Transparenz und einheitliche Bedingungen beim online Zahlen

Ziel der Wettbewerbszentrale sei es für eine bessere Transparenz zu sorgen. Laut Angaben der Wettbewerbsschützer will man einheitliche Bedingungen für alle Unternehmen schaffen. 2018 wurden schließlich Entgelte bei Zahlungen verboten. Jedoch werden neue Anbieter wie PayPal oder auch Sofortüberweisungen nicht namentlich erwähnt. PayPal selbst verbietet es jedoch Unternehmen bei der Nutzung ihrer Zahldienste zusätzliche Gebühren zu erheben. Dennoch kommt es – so die Wettbewerbszentrale – noch vermehrt zu Verstößen gegen diese Richtlinien. Nach Angaben von Flixbus werden inzwischen jedoch keinerlei Gebühren bei online Zahlungen erhoben.