Bei Girokonten sowie weiteren Spareinlagen sollte bei Personen eines gewissen Alters dafür gesorgt werden, dass man sich gewissermaßen absichert, wenn der Fall der Unzurechnungsfähigkeit oder des Todes eintreten sollte. Aber auch in herkömmlichen Fällen der Nutzung sollte man über das Ausstellen einer Bankvollmacht unter gewissen Umständen nachdenken. Denn auch plötzlich passierende Ereignisse können dafür sorgen, dass der Vormund oder der Partner auf die Konten zugreifen müsste. In dem Fall wäre es natürlich ratsam sich bereits vorher Gedanken über eine Vollmacht zu machen

Die Mustervorlage für eine Bankvollmacht kostenlos downloaden

Sofern man sich dazu entscheiden hat, eine Bankvollmacht auszustellen, sollte ein Termin bei der Bank forciert werden. Die Mustervorlage für eine Bankvollmacht kann hingegen bereits im Vorfeld heruntergeladen werden. Die kostenlose Vorlage für die Bankvollmacht beinhaltet bereits alle wichtigen Positionen, die von beiden Parteien ausgefüllt werden müssen. Somit kann man die Formulare bereits von zu Hause aus bearbeiten und diese letztlich beim Treffen in der Bank einreichen.

Bankvollmacht gilt über den Tod hinaus

Ab der Unterschrift hat die Bankvollmacht seine Gültigkeit und gilt demnach auch über den Tod hinaus. Was man jedoch beachten sollte ist, dass die Kontrollvollmacht nicht nur ab dem Zeitpunkt des Todes oder des Falles der Unzurechnungsfähigkeit gilt. Der Bevollmächtigte könnte somit jederzeit auf das Konto zugreifen. Das Risiko eines Missbrauchs trägt somit der Inhaber des Bankkontos, der die Bankvollmacht ausgestellt hat. Aus diesem Grund sollte genauestens über das Vorhaben nachgedacht werden. Das Vertrauen ist hierbei von größter Bedeutung. Ebenfalls kann der Bevollmächtigte über den Tod des Kontoinhabers hinaus Geschäfte über das Bankkonto abwickeln. Dies gilt jedoch nur, sofern nach einer gewissen Zeit, ein potentieller Erbe diese Bankvollmacht widerruft. Es gibt jedoch Banken, die eine Bankvollmacht erteilen, die erst ab dem Zeitpunkt des Todes seine Wirksamkeit erhält. Ebenso gibt es Banken, die lediglich Vollmachten bis zum Zeitpunkt des Todes gewährleisten. Dies macht im Falle einer Übertragung der Bankvollmacht nur Sinn, wenn es sich beim Kontoinhaber um jemanden handelt, der oder die nicht mehr selbstständig Geschäfte abwickeln kann.